Zertifiziert nach AZWV
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Beschleunigte Grundqualifikation
nach dem
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)


 

Lehrgangsbeschreibung und Lehrgangsinhalte


Kraftfahrer, die nach dem 10.09.2009 die Fahrerlaubnis Klasse C1 oder C erwerben, dürfen Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken nur mit einer Grundqualifikation durchführen. Die Ausbildung endet mit einer Prüfung durch die zuständige IHK.
 

Lehrgangsdauer


4 Wochen / 20 Tage, jeweils Montag - Freitag
(140 Zeitstunden inkl. Praxiseinheiten)
 

Lehrgangsvoraussetzung


Mindestalter 18 Jahre.
Vorbesitz einer Führerscheinklasse ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber empfehlenswert.
Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
 

Lehrgangsinhalte nach dem BKrFQG


-Fahrerassistenz-Systeme
-ECO-Training ( Wirtschaftliches Fahren )
-Sozialvorschriften / Lenk-u. Ruhezeiten
-Ladungssicherung                                       
-Notfälle / Vorgehen bei Gewalttaten
-Güterkraftverkehrsrecht
-Imageträger Kraftfahrer
-Zollrecht / illegale Einwanderer
-Wirtschaftliches Umfeld
-Verhalten nach Unfällen u. Zwischenfällen
-Gesund und Sicher am Arbeitsplatz
 

Lehrgangsziele / Abschlüsse


-Prüfung durch die IHK (Termin nach Absprache mit der zuständigen IHK)
-Nachweis durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein durch das Straßen-Verkehrsamt

Termine


Laufend neue Termine.
Die nächsten Termine finden Sie unter

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. Kosten und weitere Termine auf Anfrage

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