Beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Lehrgangsbeschreibung und Lehrgangsinhalte
Kraftfahrer, die nach dem 10.09.2009 die Fahrerlaubnis Klasse C1 oder C erwerben, dürfen Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken nur mit einer Grundqualifikation durchführen. Die Ausbildung endet mit einer Prüfung durch die zuständige IHK.
Mindestalter 18 Jahre. Vorbesitz einer Führerscheinklasse ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber empfehlenswert. Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Lehrgangsinhalte nach dem BKrFQG
-Fahrerassistenz-Systeme -ECO-Training ( Wirtschaftliches Fahren ) -Sozialvorschriften / Lenk-u. Ruhezeiten -Ladungssicherung -Notfälle / Vorgehen bei Gewalttaten -Güterkraftverkehrsrecht -Imageträger Kraftfahrer -Zollrecht / illegale Einwanderer -Wirtschaftliches Umfeld -Verhalten nach Unfällen u. Zwischenfällen -Gesund und Sicher am Arbeitsplatz
Lehrgangsziele / Abschlüsse
-Prüfung durch die IHK (Termin nach Absprache mit der zuständigen IHK) -Nachweis durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein durch das Straßen-Verkehrsamt
Termine
Laufend neue Termine. Die nächsten Termine finden Sie unter