Klasse CE
Fahrzeugart
LKW über 3.500 kg und Anänger über 750 kg
Lastzüge und Sattelfahrzeuge
Fahrzeugkombination aus den Fahrzeugen der Klasse C mit Anhänger von mehr als 750 kg. z.G. wie z.B. Sattelkraftfahrzeuge oder Lastzüge.
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).
Mindestalter:
18 Jahre,
Geltungsdauer:
5 Jahre (verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre nach Gesundheitscheck - Gesundheitszustand, Sehvermögen)
Vorbesitz erforderlich:
ja Klasse C
Beinhaltet Klasse: C1E, BE und T sowie D1E und DE sofern Klasse D1 bzw. D vorhanden ist.
Theoretische und Praktische Ausbildung