Zertifiziert nach AZWV
Zertifiziert nach AZWV

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz schreibt vor:


(Der Begriff „Berufskraftfahrer“ ist etwas irreführend, denn es betrifft alle Kraftfahrer)


 

Alle Personen, deren Ersterteilungsdatum der Fahrerlaubnis C1/C1E bzw. C/CE nach dem 09.09.2009 liegt und die gewerblich Güter befördern möchten, müssen neben der Fahrschulausbildung eine Zusatzqualifikation nachweisen.
 

Die Fahrerlaubnis reicht in Zukunft nicht mehr aus.

Ein paar Beispiele:

Grundqualifikation JA

Grundqualifikation Nein

- Fahrer in Speditionsbetrieben
- Fahrer im Auslieferungsverkehr
 z.B. Getränkemarkt, Baumarkt, Möbelhäuser
- Fahrer im Lohnunternehmen,
 wenn sie gewerblich tätig werden
 z.B. beliefern von BIO-Gasanlagen

- Bundeswehr


- Feuerwehr / THW
- Rettungsdienste
- Fahrer von reinen Arbeitsgeräten
 z.B. Kranfahrzeuge, Betonpumpen
- Handwerksbetriebe, wenn das Fahren
 nicht die Hautbeschäftigung ist

Erwerb durch eine

Beschleunigte Grundqualifikation

 bei einer anerkannten Ausbildungsstelle.
Seminardauer 140 Stunden mit anschließender 90 minütiger Prüfung (nur Theorie) vor der IHK.
Der Führerscheinbesitz ist hierbei keine Voraussetzung und kann später gemacht werden.

3.

Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung vor der zuständigen IHK ohne Ausbildungsverpflichtung (Dauer 240 Minuten Theorie und 210 Minuten Praxis).
Führerscheinbesitz der entsprechenden Klasse ist Voraussetzung.

2.

Erwerb der Grundqualifikation durch:

1.

Erfolgreiche Abschlussprüfung (IHK) zum Berufskraftfahrer (BKF) oder Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF).

Nachweis


Nach Vorlage der bestandenen Prüfung (Zertifikat) beim zuständigen Verkehrsamt wird im Führerschein im Feld 12 die

Schlüsselzahl 95 und das Datum der Eintragung

vermerkt.


 
Fristen / Weiterbildungspflicht (siehe auch

Weiterbildung)


Alle 5 Jahre müssen 35 Stunden Weiterbildung absolviert werden. Dieses ist rechtzeitig vor Ablauf (ca.8 Wochen) dem zuständigen Verkehrsamt durch entsprechende Zertifikate nachzuweisen. Es wird ein neuer Führerschein ausgestellt.


 
Tipp

Durch gezielte Planung den Fristablauf der Fahrerlaubnis und den Abschluss der Weiterbildung zeitgleich legen. So ersparen Sie sich die zusätzlichen Kosten für eine erneute Führerscheinausstellung.

Grundqualifikation

Grundqualifikation

Fahrschule

Grundqualifikation

Weiterbildung

Zusatzqualifikation

Punkteabbau

Beschleunigte
Grundqualifikation

Fahrschule Nord

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