Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz schreibt vor:
(Der Begriff „Berufskraftfahrer“ ist etwas irreführend, denn es betrifft alle Kraftfahrer)
Alle Personen, deren Ersterteilungsdatum der Fahrerlaubnis C1/C1E bzw. C/CE nach dem 09.09.2009 liegt und die gewerblich Güter befördern möchten, müssen neben der Fahrschulausbildung eine Zusatzqualifikation nachweisen.
Die Fahrerlaubnis reicht in Zukunft nicht mehr aus.
Ein paar Beispiele: