

LKW & Bus
Zur Zeit bieten wir folgende Geförderte Maßnahmen zum Thema LKW & Bus an:
Kraftfahrer Klasse C / CE
Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C / CE.
Erlaubnis zum Führen von Kfz von über 3,5t zGM und Anhängern von über 750kg zGM.
Maßnahmen Dauer: 20 Tage* / 155 UE
*Die Maßnahme endet mit der Praktischen Fahrerlaubnisprüfung. Da der TÜV den Zeitpunkt und den Ort bestimmt kann es dazu führen, dass die Maßnahme schon 1 oder 2 Tage früher endet.
Die der Maßnahme zugrunde gelegten UE werden durch flexible Unterrichtsplanung dementsprechend früher absolviert.
Lehrgangsvoraussetzung:
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Mind. Alter 21 Jahre
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Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B
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Ärztliche und Augenärztliche positive Untersuchung (Kraftfahrer Kl. C/CE Tauglichkeit)
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Gültige Erste-Hilfe-Ausbildung
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Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
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Biometrisches Passbild
Kraftfahrer Klasse C1
Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C1.
Erlaubnis zum Führen von Kfz über 3,5t zGM, aber nicht mehr als 7,5t zGM.
Ein Anhänger mit einer zGM von nicht mehr als 750 kg darf mitgeführt werden.
Maßnahmen Dauer: 15 Tage / 116 UE
*Die Maßnahme endet mit der Praktischen Fahrerlaubnisprüfung. Da der TÜV den Zeitpunkt und den Ort bestimmt kann es dazu führen, dass die Maßnahme schon 1 oder 2 Tage früher endet.
Die der Maßnahme zugrunde gelegten UE werden durch flexible Unterrichtsplanung dementsprechend früher absolviert.
Lehrgangsvoraussetzung:
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Mind. Alter 18 Jahre
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Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B
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Ärztliche und Augenärztliche positive Untersuchung (Kraftfahrer Kl. C1 Tauglichkeit)
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Gültige Erste-Hilfe-Ausbildung
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Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
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Biometrisches Passbild
Kraftfahrer Klasse C1/C1E
Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C1/C1E
Erlaubnis zum Führen von Kfz über 3,5t zGM, aber nicht mehr als 7,5t zGM.
Ein Anhänger über 750 kg zGM darf mitgeführt werden.
Gesamtgewicht der Kombination aber nicht größer als 12000 kg.
Maßnahmen Dauer: 15 Tage / 120 UE
*Die Maßnahme endet mit der Praktischen Fahrerlaubnisprüfung. Da der TÜV den Zeitpunkt und den Ort bestimmt kann es dazu führen, dass die Maßnahme schon 1 oder 2 Tage früher endet.
Die der Maßnahme zugrunde gelegten UE werden durch flexible Unterrichtsplanung dementsprechend früher absolviert.
Lehrgangsvoraussetzung:
-
Mind. Alter 18 Jahre
-
Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B
-
Ärztliche und Augenärztliche positive Untersuchung (Kraftfahrer Kl. C1 Tauglichkeit)
-
Gültige Erste-Hilfe-Ausbildung
-
Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
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Biometrisches Passbild
Kraftfahrer Klasse C
Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C .
Erlaubnis zum Führen von Kfz von über 3,5t zGM und Anhängern von
nicht mehr als 750kg zGM.
Maßnahmen Dauer: 15 Tage / 120 UE
*Die Maßnahme endet mit der Praktischen Fahrerlaubnisprüfung. Da der TÜV den Zeitpunkt und den Ort bestimmt kann es dazu führen, dass die Maßnahme schon 1 oder 2 Tage früher endet.
Die der Maßnahme zugrunde gelegten UE werden durch flexible Unterrichtsplanung dementsprechend früher absolviert.
Lehrgangsvoraussetzung:
-
Mind. Alter 21 Jahre
-
Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B
-
Ärztliche und Augenärztliche positive Untersuchung (Kraftfahrer Kl. C/CE Tauglichkeit)
-
Gültige Erste-Hilfe-Ausbildung
-
Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
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Biometrisches Passbild
Kraftfahrer Klasse CE
Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse CE .
Erlaubnis zum Führen Anhängern über 750 kg hinter Kfz von über 3,5t zGM.
Maßnahmen Dauer: 15 Tage / 120 UE
*Die Maßnahme endet mit der Praktischen Fahrerlaubnisprüfung. Da der TÜV den Zeitpunkt und den Ort bestimmt kann es dazu führen, dass die Maßnahme schon 1 oder 2 Tage früher endet.
Die der Maßnahme zugrunde gelegten UE werden durch flexible Unterrichtsplanung dementsprechend früher absolviert.
Lehrgangsvoraussetzung:
-
Mind. Alter 21 Jahre
-
Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse C
-
Ärztliche und Augenärztliche positive Untersuchung (Kraftfahrer Kl. C/CE Tauglichkeit)
-
Gültige Erste-Hilfe-Ausbildung
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Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
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Biometrisches Passbild
Beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Kraftfahrer die nach dem 10.09.2009 die Fahrerlaubnis Klasse C1 oder C erwerben, dürfen Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken nur mit einer Grundqualifikation durchführen. Die Ausbildung endet mit einer Prüfung durch die zuständige IHK.
Maßnahmen Dauer: 4 Wochen
Ausbildung : 4 Wochen / 20 Tage ( 188 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten )
Nach dem BKrFQG sind 140 Zeitstunden (60 Minuten) vorgeschrieben
Lehrgangsvoraussetzung:
Mindestalter 18 Jahre.
Vorbesitz einer Führerscheinklasse ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber empfehlenswert.
Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Während der Maßnahme kann kein Urlaub gewährt werden.