
PKW
Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse BE
Erlaubnis zum Führen von Anhängern über 750 kg bis 3,5t zGM.
Maßnahmen Dauer: 3 Tage / 20 UE
*Die Maßnahme endet mit der Praktischen Fahrerlaubnisprüfung. Da der TÜV den Zeitpunkt und den Ort bestimmt kann es dazu führen, dass die Maßnahme schon früher endet.
Lehrgangsvoraussetzung:
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Mind. Alter 18 Jahre
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Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B
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Gültiger positiver Sehtest vom Optiker oder Augenarzt.
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Passbild
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Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis vom zuständigen Verkehrsamt genehmigt
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Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Lehrgangsinhalte:
Ausbildung in Theorie (Begleitend zum praktischen Unterricht) und Praxis (mind.3 UE Landstraße, 1 UE Autobahn, 1UE Beleuchtung) gemäß Fahrschülerausbildungsverordnung nach dem Fahrlehrergesetz.
Während der Maßnahme wird der Ausbildungsstoff ausreichend wiederholt und vertieft.
Lehrgangsziele / Abschlüsse:
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Prüfung durch den zuständigen TÜV
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Qualifikationsnachweis durch Aushändigung des Führerscheins Klasse BE
Auslieferungsfahrer mit Fahrerlaubnisklasse B
Maßnahmen Dauer: 10 Wochen / 50 Tage in Vollzeit
Lehrgangsvoraussetzung:
Mind. Alter 18 Jahre, positiver Sehtest für den Erwerb der Führerscheinklasse B, Bescheinigung Sofortmaßnahmen am Unfallort, 3 biometrische Passfotos, ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Während der Maßnahme kann kein Urlaub gewährt werden.
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Lehrgangsinhalte:
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Fahrerlaubnis Klasse B
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ADR Basiskurs
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Sozialvorschriften / Lenk-u. Ruhezeiten
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Ladungssicherung
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Bewerbertraining
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Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer
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Tourenplanung / Kartenkunde
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Fahrzeugtechnik / Störungssuche
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Umgang mit Kunden
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Lehrgangsziele / Abschlüsse:
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Fahrerlaubnis Klasse B in Theorie (mind. 12 Doppelstunden Grundwissen + 2 Doppelstunden klassenspezifisches Wissen B) und Praxis (mind. 5 UE Landstraße, 4 UE Autobahn, 3 UE Beleuchtung) gemäß Fahrschülerausbildungsverordnung nach dem Fahrlehrergesetz.
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Fahrausweis Flurförderzeug (Gabelstapler)
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ADR Bescheinigung Basiskurs
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Selbständig Bewerbungen erstellen können
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SVG Zertifikat „Auslieferungsfahrer mit Fahrerlaubnisklasse B“
