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BKF-Weiterbildung: SVG Alles was Recht ist (K2+K3)

Rechtsvorschriften, Beförderungsdokumente und Schutz vor Kriminalität: Im Seminar „Alles was Recht ist“ lernen Sie die wichtigsten Vorschriften im Güterkraftverkehr, den sicheren Umgang mit Frachtpapieren und rechtliche Grundlagen im Alltag.

Wichtige Themen:

  • Wesentliche Vorschriften des Güterkraftverkehrs verstehen
  • Frachtbriefe richtig benutzen
  • Erforderliche Dokumente & Begleitpapiere kennen und handhaben können
  • Grundwissen im Haftungs- und Zollrecht
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Rechtsvorschriften - Beförderungsdokumente -
Schutz vor Kriminalität

„Sie sind in Ihrem Berufsalltag mit unterschiedlichen Gütern unterwegs. Was genau transportieren Sie?“

Mit dieser Frage startet das Seminar. Im Verlaufe des Gespräches erfahren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die unterschiedlichen Bedingungen für den „Güterkraftverkehr“ und den „Werkverkehr“ und welche Genehmigungen jeweils erforderlich sind. Weiter geht es mit dem Frachtrecht und der Frage, wer an einem Gütertransport beteiligt ist. In welcher Vertragsbeziehung stehen Absender, Empfänger, Spediteur und Frachtführer und welche Rechtsgrundlage verbindet sie miteinander? Anhand konkreter, praxisnaher Beispiele wird das Beziehungsgeflecht klar.

Danach füllen die Teilnehmer anhand eines konkreten Transportauftrags einen Frachtbrief aus.

  • Welcher Eintrag gehört in welche Spalte?
  • Wann muss ich einen Vorbehalt eintragen?
  • Wo notiere ich die Anzahl der Tauschpaletten?

Die Diskussion bei der Auswertung ist in der Regel lebhaft. Die moderierende Person erläutert die häufigsten Fehler beim Ausfüllen. Natürlich haben sich die Fahrer:innen bei ihrer Ausbildung bereits mit diesem Thema beschäftigt. Es ist jedoch gut, anhand eines praktischen Beispiels die Kenntnisse aufzufrischen und sich dabei die manchmal schwerwiegenden Folgen fehlerhafter Einträge vor Augen zu halten. 

Das Seminar auf
einen Blick

  • Kenntnisbereiche 2 und 3
  • Wesentliche Vorschriften des Güterkraftverkehrs verstehen
  • Frachtbriefe richtig benutzen
  • Erforderliche Dokumente & Begleitpapiere kennen und handhaben können
  • Grundwissen im Haftungs- und Zollrecht
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Inhalte

Weiter geht es im Stoff mit den Dokumenten, die das Fahrpersonal neben dem Frachtbrief für nationale und internationale Transporte benötigt. Die Teilnehmer:innen tauschen sich aus über die Verfahren beim Transport verzollter Waren.

  • Worauf muss ich achten, wenn Fahrzeug oder Anhänger mit dem blau-weißen TIR-Schild gekennzeichnet sind?
  • Wie sieht es mit Waren für den privaten Bedarf aus?
  • Wie viel Kaffee darf ich bei der Einreise aus einem europäischen Nachbarland dabeihaben?

Dann wird auf das Haftungsrecht eingegangen:

  • Was ist ein Güterschaden, was ein Vermögensschaden?
  • Welche Haftungsgrenzen gibt es bei Verlust oder Beschädigung der Ware?
  • Wie sieht es aus bei verspäteter Ablieferung oder nicht eingezogener Nachnahme?

Auch hier wird die Materie durch Fallbeispiele fassbar und verständlich. 

Weitere Inhalte

Im weiteren Verlauf steht der Schutz gegen Kriminalität auf dem Programm. In Kleingruppen besprechen die Teilnehmer:innen anhand von Fallbeispielen, wie sie sich gegen Diebstahl, Überfälle und Warenunterschlagung schützen können. Die Fälle sind Presse- und Polizeiberichten nachempfunden, weitere Beispiele können die Fahrer:innen selbst beisteuern.

Schließlich wird noch auf Maßnahmen zur Verhinderung von Schleusung eingegangen. Die Zeit verstreicht schnell, und am Seminarende sind sich die Teilnehmer:innen einig: „So macht Lernen Spaß.“ Wenn dann noch ein wenig Zeit bleibt, wird diese mit einem Quiz zu den Lerninhalten des Seminars gefüllt.

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Seminare für Alles was Recht ist buchen

ADR Auffrischungsschulung in Stuttgart

Beschreibung

ADR-Auffrischungsschulung

Die ADR-Auffrischungsschulung ist die Fortbildungsschulung für Inhaber einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung. ADR-Schulungsbescheinigungen gelten fünf Jahre und lassen sich vor Ablauf durch eine Auffrischungsschulung mit Prüfung um weitere fünf Jahre verlängern. Die ADR-Auffrischungsschulung frischt die Kenntnisse zum vorschriftsmäßigen Gefahrguttransport auf und bereitet auf die Prüfung der Industrie- und Handelskammer vor. Mit der bestandenen Prüfung werden alle vorhandenen Bereiche der Bescheinigung verlängert.

Wer braucht die ADR-Auffrischungsschulung?

Die ADR-Auffrischungsschulung brauchen alle Fahrer, die weiterhin kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporte fahren und deren ADR-Schulungsbescheinigung demnächst abläuft. Die Verlängerung gilt für die Basisberechtigung ebenso wie für eingetragene Aufbaukurse, etwa Tank.

Maßgeblich ist das Ablaufdatum auf der Bescheinigung. Die Prüfung zur ADR-Auffrischungsschulung muss bestanden sein, bevor dieses Datum erreicht ist.

Diese Inhalte vermittelt die ADR-Auffrischungsschulung

Ein Schwerpunkt der ADR-Auffrischungsschulung sind die Pflichten und Verantwortlichkeiten des Fahrzeugführers.

Rolle des Fahrzeugführers vor, während und nach der Gefahrgutfahrt

Neuerungen in den Gefahrgutvorschriften seit der letzten Schulung

Gefährdungspotenzial der verschiedenen Gefahrgüter

Aktualisierte Maßnahmen zur Prüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit eines Fahrzeugs

Sachgerechtes Be- und Entladen von Fahrzeugen und Tanks

Vorschriften für die Durchführung eines Gefahrguttransports

Simulation von Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen

Vorbereitung auf die IHK-Prüfung zur Verlängerung

Voraussetzungen für die Teilnahme

Für die ADR-Auffrischungsschulung ist eine noch gültige ADR-Schulungsbescheinigung Voraussetzung. Zur Prüfung bringen die Teilnehmer ihre bisherige Bescheinigung und ihre ADR-Schulungsbescheingung, Personalausweis und ein biometrisches Passbild mit.

Abschluss, Prüfung und Gültigkeit

Die ADR-Auffrischungsschulung endet mit einer Prüfung der Industrie- und Handelskammer. Nach bestandener Prüfung stellt die IHK eine neue ADR-Schulungsbescheinigung aus.

Die Fortbildung kann bis zu zwölf Monate vor dem Ablaufdatum besucht werden, ohne dass Gültigkeitszeit verloren geht. Die neuen fünf Jahre schließen in diesem Fall an das bisherige Ablaufdatum an. Wer früher als zwölf Monate vor Ablauf prüft, erhält die fünf Jahre ab dem Prüfungsdatum.

ADR-Auffrischungsschulung oder ADR-Basiskurs für Gefahrgutfahrer?

Die ADR-Auffrischungsschulung setzt eine gültige Bescheinigung voraus und verlängert sie. Der ADR-Basiskurs für Gefahrgutfahrer ist der Weg für Erstbewerber und für alle, deren Bescheinigung schon abgelaufen ist. Neue Bereiche wie Tank, Klasse 1 oder Klasse 7 kommen nicht über die Auffrischung, sondern über den jeweiligen ADR-Aufbaukurs hinzu.

Häufige Fragen zur ADR-Auffrischungsschulung

Wann kann ich meinen ADR-Schein frühestens verlängern?

Den ADR-Schein können Sie bis zu zwölf Monate vor dem Ablaufdatum verlängern, ohne Gültigkeit zu verlieren. In diesem Zeitraum bestandene Prüfungen verlängern die Bescheinigung um fünf Jahre ab dem bisherigen Ablaufdatum.

Was passiert, wenn mein ADR-Schein vor der Auffrischung abläuft?

Ist die ADR-Schulungsbescheinigung abgelaufen, ist eine Verlängerung über die ADR-Auffrischungsschulung ausgeschlossen. Nötig sind dann der ADR-Basiskurs und gegebenenfalls die Aufbaukurse mit neuen Prüfungen.

Werden bei der ADR-Auffrischung auch Tank und Klasse 1 verlängert?

Ja, die ADR-Auffrischungsschulung verlängert alle Klassen, die auf der Bescheinigung eingetragen sind. Voraussetzung ist, dass die Prüfung die eingetragenen Bereiche abdeckt.

Ist die ADR-Auffrischungsschulung förderfähig?

Eine Förderung über den Europäischen Sozialfonds (ESF) ist für die ADR-Auffrischungsschulung möglich. Informationen zu den ESF-Bedingungen finden Sie unter svg-sued.de/esf-foerderung.

Muss ich bei der ADR-Auffrischung wieder eine Prüfung ablegen?

Ja, ohne bestandene IHK-Prüfung wird die ADR-Schulungsbescheinigung nicht verlängert. Die reine Teilnahme an der Fortbildung reicht für die Verlängerung nicht aus.

Melden Sie sich über die Terminübersicht zur ADR-Auffrischungsschulung an, am besten mit Blick auf das Ablaufdatum Ihrer Bescheinigung. Rückfragen zur Verlängerung beantwortet das Seminarteam der SVG Süd unter seminare@svg-sued.de.



Der Preis des Seminars beläuft sich auf 325,00 € netto, 325,00 € brutto.

Key-Facts

Kennung SVGS-7261
Freie Plätze 24

Zeiten

Datum 28.11.2026 – 05.12.2026
Dauer (2 Tage)
Beginn 08:15
Ende 13:15

Preise

Netto 325,00 €
Brutto 325,00 €

Ort

Format Präsenz
Adresse Geschäftsstelle Stuttgart, Hedelfinger Straße 17-25,
70327 Stuttgart

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