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BKF-Weiterbildung: SVG Alles was Recht ist (K2+K3)

Rechtsvorschriften, Beförderungsdokumente und Schutz vor Kriminalität: Im Seminar „Alles was Recht ist“ lernen Sie die wichtigsten Vorschriften im Güterkraftverkehr, den sicheren Umgang mit Frachtpapieren und rechtliche Grundlagen im Alltag.

Wichtige Themen:

  • Wesentliche Vorschriften des Güterkraftverkehrs verstehen
  • Frachtbriefe richtig benutzen
  • Erforderliche Dokumente & Begleitpapiere kennen und handhaben können
  • Grundwissen im Haftungs- und Zollrecht
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Rechtsvorschriften - Beförderungsdokumente -
Schutz vor Kriminalität

„Sie sind in Ihrem Berufsalltag mit unterschiedlichen Gütern unterwegs. Was genau transportieren Sie?“

Mit dieser Frage startet das Seminar. Im Verlaufe des Gespräches erfahren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die unterschiedlichen Bedingungen für den „Güterkraftverkehr“ und den „Werkverkehr“ und welche Genehmigungen jeweils erforderlich sind. Weiter geht es mit dem Frachtrecht und der Frage, wer an einem Gütertransport beteiligt ist. In welcher Vertragsbeziehung stehen Absender, Empfänger, Spediteur und Frachtführer und welche Rechtsgrundlage verbindet sie miteinander? Anhand konkreter, praxisnaher Beispiele wird das Beziehungsgeflecht klar.

Danach füllen die Teilnehmer anhand eines konkreten Transportauftrags einen Frachtbrief aus.

  • Welcher Eintrag gehört in welche Spalte?
  • Wann muss ich einen Vorbehalt eintragen?
  • Wo notiere ich die Anzahl der Tauschpaletten?

Die Diskussion bei der Auswertung ist in der Regel lebhaft. Die moderierende Person erläutert die häufigsten Fehler beim Ausfüllen. Natürlich haben sich die Fahrer:innen bei ihrer Ausbildung bereits mit diesem Thema beschäftigt. Es ist jedoch gut, anhand eines praktischen Beispiels die Kenntnisse aufzufrischen und sich dabei die manchmal schwerwiegenden Folgen fehlerhafter Einträge vor Augen zu halten. 

Das Seminar auf
einen Blick

  • Kenntnisbereiche 2 und 3
  • Wesentliche Vorschriften des Güterkraftverkehrs verstehen
  • Frachtbriefe richtig benutzen
  • Erforderliche Dokumente & Begleitpapiere kennen und handhaben können
  • Grundwissen im Haftungs- und Zollrecht
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Inhalte

Weiter geht es im Stoff mit den Dokumenten, die das Fahrpersonal neben dem Frachtbrief für nationale und internationale Transporte benötigt. Die Teilnehmer:innen tauschen sich aus über die Verfahren beim Transport verzollter Waren.

  • Worauf muss ich achten, wenn Fahrzeug oder Anhänger mit dem blau-weißen TIR-Schild gekennzeichnet sind?
  • Wie sieht es mit Waren für den privaten Bedarf aus?
  • Wie viel Kaffee darf ich bei der Einreise aus einem europäischen Nachbarland dabeihaben?

Dann wird auf das Haftungsrecht eingegangen:

  • Was ist ein Güterschaden, was ein Vermögensschaden?
  • Welche Haftungsgrenzen gibt es bei Verlust oder Beschädigung der Ware?
  • Wie sieht es aus bei verspäteter Ablieferung oder nicht eingezogener Nachnahme?

Auch hier wird die Materie durch Fallbeispiele fassbar und verständlich. 

Weitere Inhalte

Im weiteren Verlauf steht der Schutz gegen Kriminalität auf dem Programm. In Kleingruppen besprechen die Teilnehmer:innen anhand von Fallbeispielen, wie sie sich gegen Diebstahl, Überfälle und Warenunterschlagung schützen können. Die Fälle sind Presse- und Polizeiberichten nachempfunden, weitere Beispiele können die Fahrer:innen selbst beisteuern.

Schließlich wird noch auf Maßnahmen zur Verhinderung von Schleusung eingegangen. Die Zeit verstreicht schnell, und am Seminarende sind sich die Teilnehmer:innen einig: „So macht Lernen Spaß.“ Wenn dann noch ein wenig Zeit bleibt, wird diese mit einem Quiz zu den Lerninhalten des Seminars gefüllt.

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Unternehmens- / Personalführung

Infotag Taxi und Mietwagen: E-Rechnungspflicht und E-Mobilität

31.10.2026
09:00 - 14:30
Hedelfinger Straße 17-25,
70327 Stuttgart
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Seminarinhalte

Infotag Taxi und Mietwagen: E-Rechnungspflicht und E-Mobilität

Die E-Rechnungspflicht für inländische Umsätze zwischen Unternehmen (B2B) gilt auch für Taxi- und Mietwagenunternehmen, sobald sie Fahrten an Firmenkunden, Krankenkassen oder Vermittlungsplattformen abrechnen. Rechtsgrundlage ist § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) in der Fassung des Wachstumschancengesetzes. Der Infotag Taxi und Mietwagen erklärt die Pflichten an typischen Belegen aus dem Fahrdienstalltag und zeigt einen Fahrplan für die Umstellung. Der zweite Teil behandelt Zuschüsse für Ladeinfrastruktur und die technische Planung von Ladepunkten.

Wer braucht den Infotag Taxi und Mietwagen?

Die E-Rechnungspflicht betrifft jeden Taxi- und Mietwagenbetrieb, der Rechnungen an andere Unternehmen stellt oder von ihnen erhält, etwa von einer Werkstatt. E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können müssen alle Unternehmen seit dem 1. Januar 2025. Die Pflicht zum Ausstellen greift stufenweise: ab 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle übrigen Unternehmen.

Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, etwa die Taxameter-Quittung bei Barzahlung, sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Rechnungen an Privatkunden (B2C) fallen nicht unter die E-Rechnungspflicht. Der Förderteil des Infotags richtet sich an Betriebe, die Ladepunkte auf dem eigenen Betriebshof planen oder ihre Flotte elektrifizieren.

Darum wird es gehen:

Unterschied zwischen strukturierter E-Rechnung (XRechnung, ZUGFeRD) und unstrukturierter PDF- oder Papierrechnung

Gründe, warum eine einfache PDF-Rechnung im B2B-Geschäft künftig nicht mehr ausreicht

Stufenplan der E-Rechnungspflicht mit Empfangspflicht und Übergangsfristen 2027 und 2028

GoBD-konforme Archivierung nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern (GoBD)

Abgrenzung von B2B-Kunden (Firmenkunden, Krankenkassen, Plattformen wie Uber und FreeNow) zu B2C-Privatfahrten

Beleg-Quiz mit fünf Praxisbelegen: Taxameter-Quittung, Monatsrechnung Firmenkunde, Werkstattrechnung als XRechnung, Krankenfahrt für Privatzahler, Gutschrift eines Fahrtenvermittlers

Drei-Schritte-Fahrplan für den Betrieb: Software prüfen, Steuerberater kontaktieren, Prozesse anpassen

Vorteile einer Mitgliedschaft im Verband des Württembergischen Verkehrsgewerbes e.V. und im Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM), etwa Sonderkonditionen beim Tanken und Laden und Preisnachlässe beim Werkstattbesuch

Förderprogramm Charge@BW: wer gefördert wird, was gefördert wird und welche Zuschüsse möglich sind

Ladeinfrastruktur für Taxiunternehmen: Planung, Wahl zwischen Wechselstrom (AC) und Gleichstrom (DC), Kriterien für den Betriebshof

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Seminar-Nr. SVGS-7295
Ort Stuttgart
Veranstalter SVG Süd
Dauer 1 Tage Präsenz
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